RS Vwgh 1996/6/26 95/16/0257

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Tatbestandmerkmales des "Ansichbringens" im § 37 Abs 1 lit a FinStrG reicht auch aus, wenn eine Person zollpflichtige Gegenstände - in welcher näheren tatsächlichen und rechtlichen Form auch immer - bei sich entgeltlich oder unentgeltlich mit ihrem grundsätzlichen Einverständnis lagern läßt (Hinweis E 19.2.1987, 85/16/0055, VwSlg 6189 F/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160257.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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