Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1 lita;Rechtssatz
Für die Erfüllung des Tatbestandmerkmales des "Ansichbringens" im § 37 Abs 1 lit a FinStrG reicht auch aus, wenn eine Person zollpflichtige Gegenstände - in welcher näheren tatsächlichen und rechtlichen Form auch immer - bei sich entgeltlich oder unentgeltlich mit ihrem grundsätzlichen Einverständnis lagern läßt (Hinweis E 19.2.1987, 85/16/0055, VwSlg 6189 F/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160257.X01Im RIS seit
20.11.2000