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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/12/0166, 0170 - 0173Rechtssatz
Kein RS.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120165.X01Im RIS seit
20.11.2000