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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949 §1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/12/0107,0112,0115,0118,0157,0210Rechtssatz
Auch wenn die Klärung der vom Beamten aufgeworfenen strittigen Fragen, wie etwa Feststellungen der Kriterien der Eignung für den höheren auswärtigen Dienst, dienstlicher Aufgaben und Planstellenwertigkeiten in einem anhängigen Amtshaftungsverfahren relevant ist (Geltendmachung von Gehaltsverlusten wegen Nichtbeförderung), ist dies im Amtshaftungsverfahren als Vorfrage zu klären, weshalb ein Feststellungsbescheid darüber im Hinblick auf die Subsidiarität dieses Rechtsbehelfes unzulässig ist (Hinweis E 19.3.1990, 88/12/0103).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere RechtsgebieteVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120106.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008