RS Vwgh 1996/6/26 96/12/0106

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AHG 1949 §1;
AVG §56;
BDG 1979 §137;
BDG 1979 §2 Abs1;
BDG 1979 §36;
BDG 1979 §81;
VwGG §27;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/12/0107,0112,0115,0118,0157,0210

Rechtssatz

Auch wenn die Klärung der vom Beamten aufgeworfenen strittigen Fragen, wie etwa Feststellungen der Kriterien der Eignung für den höheren auswärtigen Dienst, dienstlicher Aufgaben und Planstellenwertigkeiten in einem anhängigen Amtshaftungsverfahren relevant ist (Geltendmachung von Gehaltsverlusten wegen Nichtbeförderung), ist dies im Amtshaftungsverfahren als Vorfrage zu klären, weshalb ein Feststellungsbescheid darüber im Hinblick auf die Subsidiarität dieses Rechtsbehelfes unzulässig ist (Hinweis E 19.3.1990, 88/12/0103).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere RechtsgebieteVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120106.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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