RS Vwgh 1996/6/26 96/12/0155

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/12/0159 - 0162, 0164, 0167 - 0169

Rechtssatz

Weitere Anträge im Rahmen eines bereits anhängigen Verfahrens lösen keine gesonderte Entscheidungspflicht der Behörde aus.

Schlagworte

Parteistellung ParteienantragVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungVerschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGAnspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120155.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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