RS Vwgh 1996/6/26 95/20/0129

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;
ZustG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0176 E 5. November 1984 VwSlg 11575 A/1984 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200129.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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