RS Vwgh 1996/6/26 93/12/0179

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AVG §56;
Führung ausländischer akademischer Grade 1945 §1 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer Genehmigung gem § 1 Abs 2 V des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 9.7.1945 über die Führung ausländischer akademischer Grade, StGBl 1945/79, handelt es sich um einen im Außenverhältnis ergehenden Hoheitsakt, mit dem über eine individuelle Verwaltungssache normativ abzusprechen war, und damit um einen Bescheid.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120179.X01

Im RIS seit

26.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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