RS Vwgh 1996/6/26 93/16/0082

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Norm

GebG 1957 §12 Abs1;

Rechtssatz

Selbst ein Urgenzschreiben hinsichtlich gebührenpflichtiger Eingaben ist für sich gebührenpflichtig (Hinweis E 14.4.1986, 85/15/0324, 0332).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993160082.X03

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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