RS Vwgh 1996/6/26 96/12/0099

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/12/0109, 0110, 0113, 0114, 0117, 0122

Rechtssatz

Eine Säumnisbeschwerde, die sich auf einen Antrag bezieht, der schon Gegenstand einer beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Säumnisbeschwerde ist, ist mangels Berechtigung zurückzuweisen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120099.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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