RS Vwgh 1996/6/26 96/12/0158

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §43;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1995/06/30 93/12/0205 1 (hier: Antrag eines pensionierten Beamten auf Feststellung, daß es zu den Dienstpflichten namentlich genannter Organwalter gehört, sich einer Psychiatrierung zu unterziehen).

Stammrechtssatz

Die Rechtsordnung räumt dem Beamten kein (im Wege einer Säumnisbeschwerde durchsetzbares) Recht auf Erwirkung eines Feststellungsbescheides dahin ein, daß die mit der Bearbeitung seiner Anträge befaßten Organwalter ihre Dienstpflichten verletzt hätten.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120158.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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