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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1995/06/30 93/12/0205 1 (hier: Antrag eines pensionierten Beamten auf Feststellung, daß es zu den Dienstpflichten namentlich genannter Organwalter gehört, sich einer Psychiatrierung zu unterziehen).Stammrechtssatz
Die Rechtsordnung räumt dem Beamten kein (im Wege einer Säumnisbeschwerde durchsetzbares) Recht auf Erwirkung eines Feststellungsbescheides dahin ein, daß die mit der Bearbeitung seiner Anträge befaßten Organwalter ihre Dienstpflichten verletzt hätten.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120158.X01Im RIS seit
25.01.2001