RS Vwgh 1996/6/26 93/07/0134

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 5

Stammrechtssatz

Der Rückzug auf ein in der Person als Sachverständigen gelegenes Begründungselement, nämlich dessen besondere Zuverlässigkeit, kann die Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgetragenen Sachargumenten niemals ersetzen (Hinweis E 18.2.1994, 93/07/0102).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070134.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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