RS Vwgh 1996/6/26 93/07/0134

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

B-VG Art131 Abs2;
Schutz der Trinkwasservorkommen im Almtal 1984 §1;
Schutz der Trinkwasservorkommen im Almtal 1984 §3;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §54 Abs3;

Rechtssatz

Das dem Bundesminister für Landwirtschaft und Forstwirtschaft nach § 54 Abs 3 letzter Satz WRG "gegen solche Bescheide" eingeräumte Beschwerderecht bezieht sich - wie aus den vorangehenden Bestimmungen erschlossen werden kann - ausschließlich auf eine erteilte wasserrechtliche Bewilligung, die im Widerspruch zu einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung steht oder hinsichtlich derer ein diesbezüglich denkmöglicher Widerspruch zumindest behauptet wird. Die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft gem § 54 Abs 3 WRG kann jedoch nicht von der Beurteilung der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid abhängen, ob ein Widerspruch zu einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung besteht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070134.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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