RS Vwgh 1996/6/26 93/16/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
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Norm

GebG 1957 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/22 90/15/0038 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob mehrere Ansuchen vorliegen oder nur eines, kommt es darauf an, ob zwischen den in einer Eingabe kumulierten Ansuchen ein innerer Zusammenhang besteht oder ob die Zusammenfassung der mehreren Anträge in einem Gesuch nur willkürlich ist. Ein innerer Zusammenhang liegt vor, wenn einer von zwei gestellten Anträgen bloß ein Akzessorium des anderen ist (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0006 - 0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993160082.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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