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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2;Rechtssatz
Wesentlich für die Frage der Zuständigkeit zur Berichtigung eines Bescheides über die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages gem § 9 Abs 1 Z 4 KHSchOrgG, zu dessen Erlassung das Abteilungskollegium zuständig war, ist die Klärung der Frage, welchen Beschluß das Abteilungskollegium tatsächlich gefaßt hat. Ist nämlich bereits der Beschluß des Abteilungskollegiums mit dem Fehler behaftet gewesen, der berichtigt worden ist, so wäre keine Zuständigkeit des Rektors, der als Behörde offensichtlich den Beschluß des Abteilungskollegiums intimiert hatte, zur inhaltlichen Berichtigung, sondern nur eine solche des Abteilungskollegiums gegeben gewesen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und Materien Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120004.X06Im RIS seit
11.07.2001