RS VwGH Erkenntnis 1996/06/26 95/12/0004

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Rechtssatz

Zum Abspruch über einen Übergenuß bei der Bezahlung von remunerierten Lehraufträgen gem § 9 Abs 1 Z 4 KHSchOrgG ist der Rektor in erster und letzter Instanz als die im autonomen Wirkungsbereich der Hochschule berufene Behörde zuständig (Hinweis E 26.6.1996, 95/12/0193).

Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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