RS Vwgh 1996/6/26 93/16/0082

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
22/02 Zivilprozessordnung
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
VwGG §61;
ZPO §65;

Rechtssatz

Abgesehen von den Folgen der Bewilligung der Verfahrenshilfe, stellt ein Verfahrenshilfeantrag eine Eingabe von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereiches dar, welche die Privatinteressen des Einschreiters betrifft, und somit einer festen Gebühr von S 120,-- unterliegt (§ 14 TP 6 Abs 1 GebG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993160082.X07

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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