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72/01 HochschulorganisationNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974;Rechtssatz
Fällt die Sachkompetenz in den autonomen Wirkungsbereich der Hochschulen, dann ist ihnen grundsätzlich auch die budgetäre und damit auch finanzielle Kompetenz zur Abwicklung der Gebarungsfälle autonom (also nur unter der Aufsicht der Zentralstelle) einzuräumen (hier: Frage der Höhe der Remuneration oder die Einstufung des Lehrauftrages selbst).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120193.X03Im RIS seit
25.01.2001