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L26004 Lehrer/innen OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch des Bewerbers um eine schulfeste LEITERstelle auf Ernennung oder auf Parteistellung im Ernennungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen (Hinweis E 5.3.1987, 86/12/0037, VwSlg 12418 A/1987) und steht bei Verleihung eines Leiterpostens dem Bewerber insbesondere deshalb nicht zu (zur rechtlichen Verdichtung zu einem Rechtsanspruch iZm VGr Zuordnung Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301, die hier nicht gegeben ist) (hier: hatte der VwGH wegen der Bindungswirkung gem § 87 Abs 2 VfGG von dessen gegenteiligen Rechtsansicht auszugehen).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994120198.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010