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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §64 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Ansuchens um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung nach dem Berggesetz - Einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages um Erteilung einer Bewilligung durch die Beh letzter Instanz (hier: Gewinnungsbewilligung nach dem BergG) kann schon deshalb keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, weil durch die Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung der ASt nicht berechtigt wäre, auf Grund des erstbehördlichen Bescheides die ihm darin erteilte Bewilligung auszuüben, haben die rechtzeitigen Berufungen doch gem § 64 Abs 1 AVG aufschiebende Wirkung. Da gem § 64 Abs 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung nicht ausgeschlossen worden ist, war dem Antrag nicht stattzugeben.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996040034.A01Im RIS seit
19.03.2001