RS Vwgh 1996/6/26 AW 96/04/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §64 Abs1;
AVG §64 Abs2;
BergG 1975 §94;
BergG 1975;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Ansuchens um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung nach dem Berggesetz - Einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages um Erteilung einer Bewilligung durch die Beh letzter Instanz (hier: Gewinnungsbewilligung nach dem BergG) kann schon deshalb keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, weil durch die Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung der ASt nicht berechtigt wäre, auf Grund des erstbehördlichen Bescheides die ihm darin erteilte Bewilligung auszuüben, haben die rechtzeitigen Berufungen doch gem § 64 Abs 1 AVG aufschiebende Wirkung. Da gem § 64 Abs 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung nicht ausgeschlossen worden ist, war dem Antrag nicht stattzugeben.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996040034.A01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten