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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974;Rechtssatz
Bei dem durch einen erteilten Lehrauftrag begründeten Rechtsverhältnis handelt es sich um ein Rechtsverhältnis eigener Art im Rahmen des öffentlichen Rechts. Über die mit ihm in direktem Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (Besoldung, Übergenuß) ist mit verwaltungsrechtlichem Bescheid zu entscheiden (Hinweis E VfGH 12.10.1966, VfSlg 5366/1966). Da aber gem § 9 Abs 1 Z 4 KHSchOrgG durch die Erteilung eines Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet wird, kommt dem DVG 1984 keine Bedeutung zu.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120193.X01Im RIS seit
25.01.2001