RS Vwgh 1996/6/26 93/12/0179

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
Führung ausländischer akademischer Grade 1945 §1 Abs1;
Führung ausländischer akademischer Grade 1945 §1 Abs2;

Rechtssatz

Eine ausländische Hochschule iSd § 1 Abs 2 V des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 9.7.1945 über die Führung ausländischer akademischer Grade, StGBl 1945/79, liegt nur dann vor, wenn an ihr auch Studien mit dem Erwerb eines akademischen Grades abgeschlossen werden können, die von den Anforderungen her einer Nostrifikation zugänglich waren. In diesem Sinne könnte man auch von einer "anerkannten" Hochschule sprechen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung war von der Genehmigungsbehörde von Amts wegen zu klären.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120179.X03

Im RIS seit

26.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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