RS Vwgh 1996/6/27 95/06/0224

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

L85005 Straßen Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
B-VG Art119a Abs5;
LStG Slbg 1972 §38 Abs2;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Legt die belBeh in einem Vorstellungsbescheid nach der Einleitung "Ergänzend wird jedoch auf folgendes hingewiesen:" ihre Auffassung zur zulässigen Anwendung des § 38 Abs 2 dritter Satz Slbg LStG 1972 dar, so handelt es sich dabei um keinen tragenden Aufhebungsgrund, der für das fortgesetzte Verfahren Bindungswirkung entfalten könnte.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060224.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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