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L85005 Straßen SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Legt die belBeh in einem Vorstellungsbescheid nach der Einleitung "Ergänzend wird jedoch auf folgendes hingewiesen:" ihre Auffassung zur zulässigen Anwendung des § 38 Abs 2 dritter Satz Slbg LStG 1972 dar, so handelt es sich dabei um keinen tragenden Aufhebungsgrund, der für das fortgesetzte Verfahren Bindungswirkung entfalten könnte.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060224.X05Im RIS seit
20.11.2000