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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es kommt bei der Prüfung, ob einem Nachbarn in einem Bauverfahren (oder ganz allgemein in einem anlagenrechtlichen Verfahren) Parteistellung zukommt, - sofern nicht ausdrücklich präzisierende Vorschriften, wie eine Beschränkung auf eine bestimmte Entfernung des Grundstückes vom Baugrundstück, vorhanden sind - nicht darauf an, ob durch die beantragte Bewilligung tatsächlich in die subjektiven Rechte des Nachbarn eingegriffen wird, sondern lediglich darauf, ob durch die beantragte Maßnahme Eigentümer von Grundstücken durch das Vorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt werden können (Hinweis E 20.8.1992, 92/06/0145, sowie - zu § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 - E 24.9.1992, 91/06/0233).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060234.X01Im RIS seit
09.11.2001