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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenngleich § 3 Stmk BauO 1968 nicht vorsieht, daß in der Widmungsbewilligung über die Festsetzung der Gebäudehöhe iSd § 5 Stmk BauO 1968 hinaus noch der höchste Punkt des Gebäudes iSd § 23 Abs 12 Stmk ROG festzusetzen wäre, ist eine derartige Festsetzung nicht unzulässig. Erfolgt eine solche, kommt dem Nachbarn (mangels Aufzählung im taxativen Katalog des § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968) diesbezüglich kein Mitspracherecht zu (Hinweis E 20.10.1994, 93/06/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060116.X07Im RIS seit
27.02.2002