RS Vwgh 1996/6/27 93/06/0116

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
BauO Stmk 1968 §1 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Frage der Eignung einer Zufahrtsmöglichkeit zum Bauplatz iSd § 1 Abs 2 Stmk BauO 1968 ist durch Beiziehung eines Sachverständigen zu beantworten.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993060116.X04

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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