Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/06/0195Rechtssatz
Ein (allgemeiner) Rechtsanspruch der Nachbarn, daß sich die Kubatur eines Gebäudes nicht vergrößere und sich alle neu hinzukommenden Gebäude bzw umgebauten Gebäude der Größe bereits vorhandener Gebäude auf den Nachbargrundstücken anzugleichen hätten, besteht nach der Stmk BauO 1968 nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060194.X03Im RIS seit
03.05.2001