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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Betreffend die Frage, daß sich verkehrstechnische Schwierigkeiten einerseits daraus ergeben könnten, daß sich seitlich versetzt von der geplanten Zufahrtsstraße die Haupteinfahrt eines Krankenhauses befindet und andererseits daraus, daß diese Zufahrtsstraße parallel zu einer bereits vorhandenen Zufahrtsstraße ausgebildet würde, steht dem Nachbarn kein Mitspracherecht zu (hier: in bezug auf die Stmk BauO 1968).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060116.X06Im RIS seit
27.02.2002