RS Vwgh 1996/6/27 93/06/0116

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §1;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Betreffend die Frage, daß sich verkehrstechnische Schwierigkeiten einerseits daraus ergeben könnten, daß sich seitlich versetzt von der geplanten Zufahrtsstraße die Haupteinfahrt eines Krankenhauses befindet und andererseits daraus, daß diese Zufahrtsstraße parallel zu einer bereits vorhandenen Zufahrtsstraße ausgebildet würde, steht dem Nachbarn kein Mitspracherecht zu (hier: in bezug auf die Stmk BauO 1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993060116.X06

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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