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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar hat nicht schlechthin einen Anspruch darauf, daß sich durch den Bau (und Betrieb) von baulichen Anlagen keinerlei Veränderungen der bisherigen Umweltsituation ergäben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060071.X04Im RIS seit
11.07.2001