RS Vwgh 1996/6/27 96/06/0071

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Nachbar hat nicht schlechthin einen Anspruch darauf, daß sich durch den Bau (und Betrieb) von baulichen Anlagen keinerlei Veränderungen der bisherigen Umweltsituation ergäben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060071.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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