RS Vwgh 1996/6/27 95/18/0953

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
FrG 1993 §26;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das FrG 1993 sieht im Rahmen eines Verfahrens zur Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes eine Möglichkeit, die festgesetzte Dauer des Aufenthaltsverbotes herabzusetzen, nicht vor. Daher ist die Behörde nicht verpflichtet, über einen diesbezüglichen Antrag abzusprechen.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180953.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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