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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ob der Nachbar als Partei erfolgreich Einwendungen gegen ein Bauprojekt erheben kann, ist eine von der Parteistellung zu trennende Frage und ergibt sich aus der taxativen Aufzählung subjektiver öffentlicher Nachbarrechte im § 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 iVm dem jeweiligen konkreten Sachverhalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060234.X05Im RIS seit
09.11.2001