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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Weißenstein vom 25.10.85 hinsichtlich der Umwidmung eines Grundstücks von "Grünland-Steinbruch" in "Grünland-Forstwirtschaft" mit E v 11.03.94, V78/93.
Im Zuge des Verordnungsprüfungsverfahrens teilte der Beschwerdevertreter mit, daß die Beschwerdeführerin mit Schenkungsvertrag vom 21.12.92 das Eigentumsrecht an dem beschwerdegegenständlichen Grundstück an ihren Sohn übertragen habe und daß dieser das Verfahren über die Beschwerde fortsetzen wolle. Der Rechtsnachfolger der Beschwerdeführerin im Grundeigentum ist in die Parteistellung seiner Vorgängerin eingetreten. Das Beschwerdeverfahren war daher mit dem Rechtsnachfolger der Beschwerdeführerin fortzusetzen.
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Parteien, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1236.1990Dokumentnummer
JFR_10059683_90B01236_01