RS Vfgh 1994/3/17 B1236/90

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Weißenstein vom 25.10.85 hinsichtlich der Umwidmung eines Grundstücks von "Grünland-Steinbruch" in "Grünland-Forstwirtschaft" mit E v 11.03.94, V78/93.

Im Zuge des Verordnungsprüfungsverfahrens teilte der Beschwerdevertreter mit, daß die Beschwerdeführerin mit Schenkungsvertrag vom 21.12.92 das Eigentumsrecht an dem beschwerdegegenständlichen Grundstück an ihren Sohn übertragen habe und daß dieser das Verfahren über die Beschwerde fortsetzen wolle. Der Rechtsnachfolger der Beschwerdeführerin im Grundeigentum ist in die Parteistellung seiner Vorgängerin eingetreten. Das Beschwerdeverfahren war daher mit dem Rechtsnachfolger der Beschwerdeführerin fortzusetzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Parteien, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1236.1990

Dokumentnummer

JFR_10059683_90B01236_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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