RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0080

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1375;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die bloße Zustimmungsbedürftigkeit eines als echter Untervertretervertrag zu wertenden Vertrages ist nicht gleichzusetzen mit dem Eintritt des Zustimmungsberechtigten in dieses Vertragsverhältnis.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Vertreter Konsulenten Inkassanten Kontrollore uä

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080080.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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