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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0241Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0189 E 24. Oktober 1989 RS 2Stammrechtssatz
In den Fällen, in denen mit einem Meldeverstoß eine Beitragsnachentrichtung verbunden ist, ist ein Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen, die ohne seine Vorschreibung für die nachzuzahlenden Beiträge zu entrichten gewesen wären, festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993080240.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011