RS Vwgh 1996/7/2 94/08/0256

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Es stellt keinen "Widerspruch" gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen dar, wenn ein Dienstnehmer, der in mehreren Dienstverhältnissen steht, in einem Dienstverhältnis Urlaub nimmt, im anderen aber nicht; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß er auch während seines Urlaubs im ersten Dienstverhältnis seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen im zweiten Dienstverhältnis nachkommen kann (hier wurde ein angeblich nur "formell" bestandenes Dienstverhältnis mit dem zweiten Dienstgeber verneint).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080256.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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