Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es stellt keinen "Widerspruch" gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen dar, wenn ein Dienstnehmer, der in mehreren Dienstverhältnissen steht, in einem Dienstverhältnis Urlaub nimmt, im anderen aber nicht; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß er auch während seines Urlaubs im ersten Dienstverhältnis seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen im zweiten Dienstverhältnis nachkommen kann (hier wurde ein angeblich nur "formell" bestandenes Dienstverhältnis mit dem zweiten Dienstgeber verneint).
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994080256.X01Im RIS seit
27.11.2000