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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Forderungen, die sich aus einer bereits im abgelaufenen Wirtschatsjahr erbrachten Leistung ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw. im Rahmen der Ermittlung eines Übergangsgewinnes in Ansatz zu bringen (Hinweis E 6.4.1962, 2222/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130040.X02Im RIS seit
13.06.2001