RS Vwgh 1996/7/3 93/13/0040

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Veröffentlicht am 03.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Forderungen, die sich aus einer bereits im abgelaufenen Wirtschatsjahr erbrachten Leistung ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw. im Rahmen der Ermittlung eines Übergangsgewinnes in Ansatz zu bringen (Hinweis E 6.4.1962, 2222/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130040.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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