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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Die Aufforderung der Beh zur Nachbringung einer Vollmacht hat sich nicht an den Vertretenen, sondern an den Einschreiter zu richten.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020293.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009