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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde hat, nachdem sie die vom Einschreiter auf Grund eines Verbesserungsauftrages vorgelegte Vollmacht als unzureichend erkannt hat, nicht neuerlich einen Verbesserungsauftrag zur Vorlage einer "ausreichenden" Vollmacht zu erteilen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußVerbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020293.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009