RS Vwgh 1996/7/5 96/02/0293

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Veröffentlicht am 05.07.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde hat, nachdem sie die vom Einschreiter auf Grund eines Verbesserungsauftrages vorgelegte Vollmacht als unzureichend erkannt hat, nicht neuerlich einen Verbesserungsauftrag zur Vorlage einer "ausreichenden" Vollmacht zu erteilen.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag AusschlußVerbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020293.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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