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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Eine fast zwei Jahre nach dem behaupteten Zustandekommen und der behaupteten Abwicklung des Rechtsgeschäftes erfolgende Mitteilung an die Abgabenbehörde vermag den von Lehre und Rechtsprechung im Zusammenhang mit Insichgeschäften geforderten Manifestationsakt nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150010.X02Im RIS seit
12.11.2001