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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren beherrschendem Gesellschafter ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Einlage objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital der GmbH zu ersetzen und somit an die Stelle einer wirtschaftlich gebotenen Kapitalzufuhr tritt (Hinweis E 18.10.1989, 88/13/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150114.X04Im RIS seit
07.06.2001