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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist eine Untersuchung dahin geboten, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung - ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Im letzteren Fall ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung zB als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150114.X02Im RIS seit
07.06.2001