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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/10 96/15/0125 1Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage, weshalb es nicht unsachlich erscheint, daß bewegliche Wirtschaftsgüter nur einheitlich entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150124.X01Im RIS seit
20.11.2000