RS Vwgh 1996/7/10 96/15/0124

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/07/10 96/15/0125 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, weshalb es nicht unsachlich erscheint, daß bewegliche Wirtschaftsgüter nur einheitlich entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150124.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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