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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0182 95/15/0183Rechtssatz
Ein Pauschalentgelt, das unabhängig davon anfällt, wann und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, ist für Dienstleistungen, die im wesentlichen Bürodienste betreffen, dem Grunde nach absolut unüblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150181.X06Im RIS seit
03.04.2001