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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Rechtssatz
Ein in der Berufung gestellter Antrag auf mündliche Darlegung des Sachverhaltes BEIM VORSTAND DES FINANZAMTES ist nicht als (rechtzeitiger) Antrag auf Durchführung einer Verhandlung VOR DER BERUFUNGSBEHÖRDE zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150039.X01Im RIS seit
20.11.2000