RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0039

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Rechtssatz

Ein in der Berufung gestellter Antrag auf mündliche Darlegung des Sachverhaltes BEIM VORSTAND DES FINANZAMTES ist nicht als (rechtzeitiger) Antrag auf Durchführung einer Verhandlung VOR DER BERUFUNGSBEHÖRDE zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150039.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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