RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0141

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

EStG 1988 §2;
EStG 1988 §22 Z1;
EStG 1988 §25;
UOG 1975 §23 Abs1;
UOG 1975 §40;
UOG 1975 §43 Abs3;
UStG 1972 §2;

Rechtssatz

Ein Unternehmerrisiko wird bei einem Universitätsassistenten auf der Kostenseite in der Regel nicht gegeben sein, weil die wissenschaftlichen und technischen Mittel des Instituts in Anspruch genommen werden (Hinweis: Ruppe, EStG, § 2 Tz 91). Darin, daß der Universitätsassistent für einzelne, nicht geleistete Stunden seines Lehrauftrages kein Entgelt erhält, kann noch kein ein Dienstverhältnis ausschließendes Unternehmerrisiko erblickt werden (Hinweis E 10.2.1987, 86/14/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150141.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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