RS VwGH Erkenntnis 1996/07/10 96/15/0125

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Ausführungen zur Frage, weshalb es nicht unsachlich erscheint, daß bewegliche Wirtschaftsgüter nur einheitlich entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet werden können.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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