RS Vwgh 1996/7/10 96/03/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/07/10 96/03/0066 3

Stammrechtssatz

Parteistellung nach § 8 AVG kann auch dann gegeben sein, wenn die durch die Sache berührte Rechtssphäre eine privatrechtliche ist; dies setzt aber jedenfalls voraus, daß der Beh die Wahrung von Privatrechten übertragen ist (Hinweis E 29.11.1978, 2471, 2472/77; hier: Anrainer haben keine Parteistellung im Verfahren nach § 9 Abs 2 LuftfahrtG).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030067.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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