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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/07/10 96/03/0066 3Stammrechtssatz
Parteistellung nach § 8 AVG kann auch dann gegeben sein, wenn die durch die Sache berührte Rechtssphäre eine privatrechtliche ist; dies setzt aber jedenfalls voraus, daß der Beh die Wahrung von Privatrechten übertragen ist (Hinweis E 29.11.1978, 2471, 2472/77; hier: Anrainer haben keine Parteistellung im Verfahren nach § 9 Abs 2 LuftfahrtG).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030067.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015