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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BDG 1979 §179;Rechtssatz
Für die Frage der Eingliederung eines Universitätsassistenten mit Lehrbeauftragtentätigkeit in den Betrieb des Hochschulinstitutes kann die Aussage im E des VwGH vom 2.2.1977, 2360/76, die Tätigkeit eines weisungsgebundenen Hochschulassistenten unterscheide sich so tiefgreifend von der selbständigen Lehrbeauftragtentätigkeit, daß beide Tätigkeiten gesondert zu beurteilen seien, in dieser allgemeinen Form nicht gelten. Aus § 179 BDG 1979 und § 180 BDG 1979 ergibt sich, daß die Tätigkeiten in Forschung und Lehre zu den Dienstpflichten eines Universitätsassistenten gehören. Solcherart stellt die Lehrtätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages in der Regel eine bloße Erweiterung der vom Universitätsassistenten erbrachten Tätigkeiten im Rahmen seines Dienstverhältnisses im Rahmen seines Dienstverhältnisses dar (Hinweis Ruppe, UStG, § 2 Tz 92; im konkreten Fall ist der Universitätsassistent dem Lehrauftrag innerhalb seiner Dienstzeit nachgekommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150141.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011