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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §147;Rechtssatz
Daß die Abgabenbehörde auf die Aussage des Betriebsprüfers nicht näher eingegangen ist, stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, weil es nicht auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Abgabepflichtigen durch den Betriebsprüfer, sondern auf die der Abgabenbehörde ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150014.X01Im RIS seit
20.11.2000