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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung eines 1991 illegal nach Österreich eingereisten 17-Jährigen gemäß §17 FremdenG.
Angesichts des jugendlichen Alters des Beschwerdeführers ist der Verfassungsgerichtshof der Auffassung, daß am sofortigen Vollzug des angefochtenen Bescheides keine zwingenden öffentlichen Interessen bestehen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B121.1994Dokumentnummer
JFR_10059394_94B00121_01