RS Vfgh 1994/6/6 B121/94

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Veröffentlicht am 06.06.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Ausweisung eines 1991 illegal nach Österreich eingereisten 17-Jährigen gemäß §17 FremdenG.

Angesichts des jugendlichen Alters des Beschwerdeführers ist der Verfassungsgerichtshof der Auffassung, daß am sofortigen Vollzug des angefochtenen Bescheides keine zwingenden öffentlichen Interessen bestehen.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B121.1994

Dokumentnummer

JFR_10059394_94B00121_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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