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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0115Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2125/64 B 5. März 1965 VwSlg 3239 F/1965 RS 1(hier: wasserrechtliche Bewilligung für eine Versuchsbohrung zur Erschließung einer Thermalquelle).Stammrechtssatz
Nach Konkurseröffnung ist nur mehr der Masseverwalter, nicht aber der Gemeinschuldner berechtigt, hinsichtlich eines Anspruches, der das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betriff, eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu erheben.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070114.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009