RS Vwgh 1996/7/11 93/07/0119

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Veröffentlicht am 11.07.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §380;
ABGB §424;
WRG 1959 §4 Abs9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/07/0120

Rechtssatz

Rechtstitel für den Erwerb iSd § 4 Abs 9 WRG sind nur Rechtsgeschäfte mit (und solche ersetzende Hoheitsakte gegenüber) dem Träger des öffentlichen Wassergutes, nicht jedoch Rechtstitel für den mittelbaren Eigentumserwerb gegenüber anderen Personen und Rechtstitel zum ursprünglichen Eigentumserwerb iSd bürgerlichen Rechtes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070119.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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