Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §380;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/07/0120Rechtssatz
Rechtstitel für den Erwerb iSd § 4 Abs 9 WRG sind nur Rechtsgeschäfte mit (und solche ersetzende Hoheitsakte gegenüber) dem Träger des öffentlichen Wassergutes, nicht jedoch Rechtstitel für den mittelbaren Eigentumserwerb gegenüber anderen Personen und Rechtstitel zum ursprünglichen Eigentumserwerb iSd bürgerlichen Rechtes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993070119.X02Im RIS seit
12.11.2001